Med

Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Patientenverfügung ist eine umfassende rechtliche und medizinische Beratung unerlässlich. Diese ist für eine Patientenverfügung laut Patientenverfügungsgesetz (PatVG) sogar verpflichtend vorgesehen.

 

Mit einer Vorsorgevollmacht kann – insbesondere falls Sie keine Patientenverfügung wünschen bereits im Vorhinein die Zustimmung zu bestimmten medizinischen Behandlungen (wie z. B. operative Eingriffe, Chemotherapie, Ernährung durch Sonden etc.) erteilt werden. Bei der Entscheidung, welche medizinischen Behandlungen Sie jedenfalls wünschen, werden Sie von unserem Vertrauensarzt unterstützt.

Ärztliche Beratung & Aufklärung

Für eine verbindliche Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung (auch gesetzlich) Voraussetzung. Hierbei kann im Detail abgeklärt werden, welche medizinischen Behandlungen (z. B. künstliche Beatmung, Wiederbelebung etc.) von vornherein abgelehnt werden sollen.

Das Med+

Gemeinsam mit der Errichtung von Vorsorgedokumenten, können Sie mit unseren Ärzten außerdem Ihren individuellen medizinischen Vorsorgeplan (Untersuchungen, Therapie- und Impfpasscheck etc.) erstellen.

In 3 Schritten zur medizinischen Beratung:

Auf der Homepage informieren – Anfragen und Termin buchen
Anforderung persönlicher Unterlagen
Direkte Terminvereinbarung via Homepage oder Hotline