Recht

Mittels einer Vorsorgevollmacht bzw. einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst – dauerhaft und auf Wunsch auch  änderbar –- wer im Falle des Falles Ihre Interessen vertritt bzw. welche medizinischen Behandlungen Sie bereits im Vorhinein ablehnen. Mit der letztwilligen Verfügung sorgen Sie für einen – Ihrem Willen entsprechenden – Übergang Ihres Vermögens im Ablebensfall.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, bei denen Sie sich in guten Händen wissen, sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, selbst zu entscheiden. Dabei geht es unter anderem um die Vertretung vor Behörden, die Errichtung von Verträgen sowie um Entscheidungen in Gesundheits-, oder Vermögensangelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht wird von einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte schriftlich errichtet.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie  im Vorhinein festlegen, dass bestimmte medizinische Behandlungen abgelehnt werden, falls Sie als Patient nicht mehr in der Lage sein sollten, diese Entscheidungen selbst zu treffen. Die Patientenverfügung dient auch zur Entlastung Ihrer Angehörigen in schwierigen medizinischen Situationen. Diese betreffen insbesondere Behandlungsablehnungen in der letzten Lebensphase.

Letztwillige Verfügung (Testament)

Die im Gesetz vorgeschriebene Erbfolge entspricht womöglich nicht Ihren Wünschen. Weil Ihnen wichtige, aber womöglich nicht verwandte Personen im Erbfall „leer“ ausgehen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Errichtung Ihrer letztwilligen Verfügung. Damit werden Formfehler, die gegebenenfalls ein Testament ungültig machen, vermieden.

In 3 Schritten zur Vorsorge für Sie und Ihre Angehörigen:

Auf der Homepage informieren – Anfragen und Termin buchen
Anforderung persönlicher Unterlagen
Direkte Terminvereinbarung via Homepage oder Hotline

Errichtung einer Vorsorgevollmacht: EUR 216,- (inkl. 20% USt.)

Errichtung einer Patientenverfügung: EUR 360,- (inkl. 20% USt.)

Beides im Rahmen einer Gesamtberatung: EUR 480,- (inkl. 20% USt.)

Errichtung eines Testamentes: individuelle Vereinbarung auf Basis des geltenden Rechtsanwalttarifes