Nachlass Von admin | 1. September 2020 | 0 Das Erbrecht regelt im Falle des Ablebens konkret „wer“ erbt „was“. Will man das ändern (z.B. soll ein vom Erbrecht nicht Betroffener ebenfalls erben), ist die Errichtung eines Testaments (letztwillige Verfügung) erforderlich.