Eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung muss vor einem Notar oder Rechtsanwalt persönlich und schriftlich errichtet werden. Für eine Patientenverfügung ist zudem ein umfassendes ärztliches Aufklärungsgespräch erforderlich (RechtsanwältInnen und ÄrztInnen sind Teil unseres Teams MEIN LEBEN)

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